Frau muss sich Würde mit Geld verdienen

Wieder einmal definiert eine Frau, was sich für Frauen gehört und was nicht. Und sie schreibt einen Artikel darüber. Eigenes Geld zu verdienen sei eine Frage der Würde. Sagt sie. Frau muss sich also Würde verdienen, sie kommt ihr nicht ihres Daseins wegen zu. Die gute Schreiberin zeichnet eine Welt in schwarz und weiss. Da gibt es entweder die selber arbeitenden Würdenträgerinnen (und Arbeit ist nur, was man ausser Haus und für Geld tut) und die verwöhnten Weibchen, die sich würdelos aushalten lassen, nichts anderes können als mit der Kreditkarte zu winken.

Als man sich für Emanzipation stark machte, ging es darum, dass Frauen dieselben Rechte erhalten sollen wie Männer. Es sollen ihnen genauso viele Möglichkeiten offen stehen wie Männern auch. Dass das Schaffen der Möglichkeiten ihnen aber die Wahl nehmen soll, sich frei zu entscheiden, stand da nirgends. Genau das passiert aber heute. Wer sich für ein traditionelles Rollenmodell entscheidet, wird gleich als wenig emanzipiert (im besten Fall), wenn nicht gar als Verräter an der Sache (im schlimmsten) hingestellt.

Noch heute ist es so, dass sehr viele Betreuungsaufgaben in der Familie (von Kindern bis hin zu pflegebedürftigen Familienmitgliedern) an Frauen hängen. Für Arbeit daneben ist oft kaum Zeit oder Kraft. Dieser Umstand ist sicher nicht ideal, vor allem, wenn er aus der Not heraus Rollen aufzwingt, die so nicht gewollt sind. Der Frau, die in dieser Rolle ist, nun noch die Würde abzusprechen und sie zusätzlich noch kleinzumachen, macht die Situation sicher nicht besser. Da diese Frauen aber nichts verdienen, tut die Verfasserin genau das.

Und dann gibt es noch Familien, in denen Rollen verteilt sind. Einer arbeitet ausser Haus, einer im Haus. Einer betreut mehrheitlich die Kinder, der andere arbeitet für Geld. Beide müssen (und wollen) sich auf einander verlassen können, denn nur so funktioniert das. Bei dem Modell sei die Frau nicht auf Augenhöhe. Sie sitzt also quasi automatisch auf einem tieferen Level als der Mann. Und ohne verdientes Geld entbehrt sie auch der Würde. Heisst es im Artikel. Komischerweise spielt dieser das Modell für den Mann nicht durch. Was, wenn der Hausmann ist? Klar ist das nicht so häufig, aber es gibt auch das.

Artikel wie dieser sind es, die Frauen in Modelle zwingen. Fügen sie sich nicht, sind sie unten durch. Und es sind selten Männer, die solche Artikel schreiben, die solche Verhaltensmaximen aufstellen für Frauen. Und genau mit solchen Artikeln wird bewirkt, dass eben die Betreuungsaufgaben, die Frauen (oft unentgeltlich) übernehmen, nichts wert ist, gering geschätzt wird. Für mich ist diese Sicht menschenverachtend und frauenverachtend.

 

Ich mein‘ ja nur – weil ich das darf

Nimmt man die Schweizer Bundesverfassung, so liest man im ersten Teil deren allgemeinen Bestimmungen und im zweiten Teil die Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele. Die Grundrechte stehen nicht nur an erster Stelle des zweiten Teils, durch diese Stellungen kommt ihnen hierarchisch auch eine Höherstellung in der Bedeutung und Anwendung zu.

Artikel 16 besagt:

  1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

  2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

  3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Das Recht auf eine eigene Meinung und das Recht, hat eine lange Geschichte. In Frankreich geht sie ins Jahr 1789 zurück, stand da im Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und wurde als kostbarstes Recht der Menschen bezeichnet. Zwar war es nicht – wie landläufig angenommen – Voltaire, der den berühmten Spruch prägte, allerdings veranschaulicht das Zitat sowohl dessen Meinung wie auch die Bedeutung der Meinungsäusserungsfreiheit:

Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.

Meinungsäusserungsfreiheit wird immer dann zum Thema, wenn sie irgendwie unter Beschuss steht. Wenn Menschen leugnen, dass es den Holocaust gegeben hat, berufen Sie sich auf dieselbe. Ein Strafartikel gegen diese Leugnung wird mit dem Recht auf freie Meinung abgeschmettert. Eigentlich ein Paradox, wurde deren Wert doch erst nach dem historischen Unrecht des Zweitens Weltkriegs explizit in den meisten Verfassungen verankert. Es gäbe auch aktuellere Beispiele aus der Politik, aber ich möchte gar nicht so weit gehen, da es mir um die Sache, nicht um einzelne Vorfälle geht.

Man muss gar nicht so weit gehen, kann schon im ganz kleinen und privaten Rahmen bleiben. Ich darf meinem Nachbarn sagen, er sei ein Arschloch, weil er seine Frau betrügt. Das wäre zwar nicht wirklich stilvoll in der Wortwahl, aber es müsste erlaubt sein, wäre es meine Meinung. Und ich habe das Recht, sie ihm vor den Bug zu knallen. Bei dem Beispiel würden mir wohl viele zustimmen. Ich darf meinem nächsten Nachbarn sagen, er sei ein Hohlkopf, weil er Katholik ist und alle, die glauben, nicht selber denken können. Könnte ich tun, wäre es meine Meinung, denn wir leben in einem Land mit Meinungsäusserungsfreiheit. Hier würde es ein bisschen schwieriger. Artikel 15 der Schweizer Bundesverfassung besagt nämlich, dass jeder glauben darf, was er will, er jeder Religion beitreten, ihr angehören und deren vorgeschriebenen Handlungen vornehmen dürfe. Mit meiner Aussage nehme ich ihm zwar dieses Recht nicht, aber ich beleidige ihn. Würde ich nun weiter gehen und sagen, dass ich am Wochenende eine Grillparty mache, da aber nur selber denkende Menschen und keine Hohlköpfe einladen möchte, würde das Eis ganz dünn. Noch dünner würde es, wenn ich Personalfachfrau in einem Grossbetrieb wäre und ihn nicht einstellen würde, weil ich ebensolche nicht haben möchte. Zumindest rechtlich würde es dünn. Nun könnte ich natürlich sagen, meine ganzen Ausführungen seien reine Satire gewesen. Satire darf alles. So heisst es.

Treten wir einen Schritt zurück und fangen wir nochmals vorne an:

Meinungsäusserungsfreiheit.

Meinungsäusserungsfreiheit ist die Freiheit, alles denken zu dürfen, was ich glaube, finde, meine, und dieses auch äussern zu dürfen. Es ist mein Recht. Im Wort Meinungsäusserungsfreiheit steckt das Wort Freiheit drin. Was ist Freiheit? Die Definition und deren Begründung würden ganze Bücher füllen – mehr, als ich hier zur Verfügung habe. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Freiheit heisst, dass man die Wahl hat. Die Wahl, zwischen Möglichkeiten zu entscheiden. Der Begriff wurde im Zeitalter der Aufklärung wichtig, vorher waren Freie und Unfreie an der Tagesordnung. Die Aufklärung forderte die Befreiung des Menschen. Grundrechte kamen ins Spiel. Der Gesellschaftsvertrag wurde aus philosophischer Sicht relevant. Langer Rede kurzer Sinn: Indem der Mensch auf das Recht auf alles (absolute Freiheit, die aber bei Lichte betrachtet absolut gesehen gar keine ist), verzichtet, erhält er die Freiheit innerhalb gewisser (staatlich geregelter) Grenzen frei zu sein. Darauf gründet der Artikel 10 der Schweizer Bundesverfassung:

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
  2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
  3. Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Noch früher haben wir Artikel 8, Absatz 2:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.[1]

Um mit dem ganzen Rechtsdeutsch nachher abschliessen zu können, liefere ich gleich noch Artikel 7:

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Kommen wir zurück zur Meinungsäusserungsfreiheit. Darf ich wirklich alles denken? Klar, das darf ich und das ist gut so. Das ist meine persönliche Freiheit und Gedanken sind frei. Ich darf diese Gedanken auch äussern, meinem Partner gegenüber, meinen Kindern, Freunden. Sie dürfen mir ihre Meinung entgegen halten. Ob es wirklich sinnvoll ist, andere Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Religion, Herkunft, Rasse, etc. gering zu schätzen und denkend und sprechend herabzusetzen, das muss jeder für und mit sich selber entscheiden. Ich persönlich sehe darin nur eine Art, sich über andere Menschen zu stellen, eine Form von Selbstbehauptung im Stil: Ich bin besser, ich kenne die Wahrheit, du hast sie nicht erkannt und unterliegst mir deswegen. Ich persönlich finde das arm. Und ich darf das sagen, denn schliesslich ist das meine Meinung und die ist ja frei. Wenn jemand eine andere hat, höre ich mir diese gerne an – aber nur, wenn es Argumente dazu gibt.

Gehen wir zurück zu den Beispielen: Der Fremdgänger (er könnte auch weiblich sein, das würde an der Situation nichts ändern) hat einem anderen Menschen weh getan. Insofern kann man sagen, dass da eine Verurteilung seines Tuns eine Form von Aufdecken eines (moralischen) Fehltritts ist. Der Katholik (der nur glaubt und nicht grad irgendwelche Kreuzzüge begeht) tut niemandem weh. Er hat für sich ein Lebensmodell und ein Glaubensmodell entdeckt, das ihm hilft, in dieser (wahrlich nicht einfachen) Welt zu bestehen. Für mich denken, dass das nichts für mich wäre, ich das nicht nachvollziehen kann, ich eine andere Art, mein Leben zu leben und die darin passierenden Dinge zu begründen wählte, ist erlaubt. Aber: Muss ich ihm das wirklich sagen? Darf ich ihn in seinem Lebensmodell lächerlich machen? Darf ich seine Werte durch den Kakao ziehen?

Ist der Sinn von Meinungsäusserungsfreiheit wirklich, Menschen, die anders denken, beleidigen zu dürfen? Darf man mit Bezug auf Artikel 16 Werte anderer durch den Dreck ziehen? Wo bleibt da Artikel 7?

Und so bleibe ich dabei:

Die eigene Freiheit hört da auf, wo die Freiheit eines anderen tangiert wird.

Ohne Rücksicht auf Verlust alles in die Welt posaunen zu dürfen, weil es ja die eigene Meinung ist, hat in meinen Augen eher Ähnlichkeit mit dem Trotzverhalten eines Kleinkindes, als dass es erwachsenes, durchdachtes, vor allem fundiertes Denken demonstriert. Eine friedlichere Welt wird daraus sicher nicht resultieren. Es verhärtet nur die Fronten.

Wer nun aus diesen Zeilen liest, dass dies eine Rechtfertigung von irgendwelchen Gräueltaten auf (sogenannte) freie Meinungsäusserung sei, hat wohl etwas in den Artikel gelesen, das nicht da stand. Gewalt in jeglicher Form wird von der hier Schreibenden IMMER verurteilt und NIE als gerechtfertigte Reaktion auf was auch immer erachtet. Aber: Manchmal hilft es trotzdem, sich zu fragen, was man genau erreichen will, wenn man gewisse Dinge vom Stapel lässt. Wenn es bloss Selbstprofilierung und Sauglattismus ist, würde man es vielleicht besser unterlassen – Meinungsäusserungsfreiheit geht tiefer und sollte nicht für alles herhalten müssen.

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[1] Hier kommt das Thema Inklusion ins Spiel, das in einem späteren Artikel aufgegriffen werden wird.

Ich

Manchmal wünsche ich mir…

…ich liebte jemanden so, dass meine Welt zusammenbräche, wäre er nicht mehr

…ich könnte mir ein Leben ohne den Einen nicht vorstellen

…der Eine wäre alles für mich, ich nichts ohne ihn

Dann sehe ich…

…die Welt wird immer weiterbestehen, egal, wer kommt oder geht

…es gibt ein vorstellbares Leben auch ohne den Einen

…ich bleibe ich, wer immer kommt oder geht

Und irgendwie ist das gut so!

Sinnlose Form – formloser Sinn

Heute gelesen:

Ich bereue nicht meine Vergangenheit, sondern die Zeit, die ich für falsche Menschen geopfert habe.

Schon inhaltlich könnte man 1000 Fragen stellen. Indem ich die Zeit geopfert habe, gehört das zur Vergangenheit. Insofern bereut man ja immerhin einen Teil der Vergangenheit. So gelesen, fehlte ein „nur“ im Nebensatz. Lassen wir den Inhalt der Sprache mal beiseite und betrachten den Kontext.

Weisse Schrift vor einem unscharfen Bild, welches eine (halbe – man sieht sie nur bis unter die Schultern) Frau auf dem (Ping-Pong?-)Tisch sitzend von hinten zeigt. Wie dieses Bild zum Inhalt der Sprache passt, liesse sich nun fragen. Vielleicht insofern, als man nur den Rücken sieht, die Vergangenheit also als dahinter liegend bildlich erfasst worden ist? Auch das lassen wir offen.

Aber dann: Wer  kommt auf die Idee, das so typographisch umzusetzen? Welchen Sinn ergibt das nicht zusammenpassende Sammelsurium von Schriften? Was sollen die Schriften in den Teilbereichen aussagen? Und: Wieso hat man die Zeilen so gesetzt, dass die Zeilenumbrüche in keinem Verhältnis zu irgendeinem Teilsinn des Ganzen stehen?

Vermutlich denke ich wieder einmal zuviel. Darauf kommt es nicht an. Worauf aber sonst?

 

Herausforderungen

Das Wochenende ist vorbei, der Montag übernimmt. Herr Müller geht ins Büro. Kaum da angekommen, wird er zum Chef gerufen.

„Müller, wir müssen Ihnen kündigen.“

Müller fällt aus allen Wolken. „Waren Sie nicht zufrieden mit mir?“

„Doch, Müller, klar! Aber wir müssen nun ans Geschäft denken. Unser Umsatz, sie wissen….“

„Aber der hat sich doch verdoppelt?“

„Klar, Müller, aber die Lage ist schwierig, wir müssen nun vorsorgen – das müssen Sie verstehen! Sie sind ja nicht alleine, mit Ihnen gehen noch ganz viele. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Sie kennen das, Müller, nicht?“

„Wer macht denn nun unsere Arbeit? Ich meine, wir waren über Jahre XX Stunden die Woche, XXX Stunden im Monat für dieses Unternehmen im Einsatz.“

„Jetzt verstehen wir uns – sie sehen unsere Herausforderungen für das kommende Jahr.“

Der Mann für alle Fälle

Werbung ist in der Schweiz ganz einfach: Man nehme das Schätzeli der Nation und setze es überall da ein, wo man etwas an den Mann bringen will. Seien es Kaffeemaschinen, Uhren, Hypotheken, Turnschuhe oder ein Natel-Abo: Unser Mann lächelt dafür in die Kamera.

Dass dadurch das Produkt nicht mehr mit dem – ich gebe es zu – sehr sympathischen und nett lächelnden Modell identifiziert oder von diesem auf das Produkt geschlossen werden kann, nimmt man in Kauf. Man hofft, dass dessen Erfolg im Sport ohne grosse kreative Anstrengung auf die Verkaufszahlen abfärbt. Und der Kunde soll sich ein wenig anstrengen und lesen, worum es geht bei der Werbung, damit er dann auch weiss, was er kaufen muss.

Noch viel besser wird das Ganze, wenn auf dem Werbeplakat der einen Firma das Symbol der anderen beworbenen Firma ins Auge springt. Vielleicht könnte man in Zukunft gleich Kaufpakete anbieten: Dein Haus, deine Versicherung, deine Uhr, deine Turnschuhe und das Handy gratis obendrauf. Dein Erfolgspaket mit Roger Federer.

Ruhe

Es kracht, scheppert, bollert, tönt aus dem Kinderzimmer (des nicht mehr Kind sein Wollenden).

Mutter:

„Kind, was machst du?“

Kind:

„Nichts!“

Mutter:

„Dann hör auf damit!“

Ruhe ward’s….

Moral von der Geschicht? Damit sich’s reimt, etwas mit nicht.

Völkermordleugnung – freie Meinung oder strafbar?

70 Jahre sind vergangen seit der Befreiung von Auschwitz. Ein Thema, das bewegt. Wieder wird an eine Geschichte erinnert, die dunkler nicht sein könnte. Was damals Menschen andern Menschen angetan haben, entzieht sich jeder Erklärung, jeder Rechtfertigung, sogar jeglichem Vorstellungsvermögen. Man kann sich gedanklich nur herantasten und erfasst selbst dann nur Bruchteile – die man immer noch nicht versteht. Trotzdem gibt es Menschen, die leugnen, dass all das je passiert ist. Alles sei eine Lüge, sagen sie, und leugnen damit etwas, das so viel Unheil über Menschen, Länder, die Menschheit generell gebracht hat. Ich habe mich vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Völkermordleugnung auseinander gesetzt. Daraus entstanden ist eine Dissertation. Leider durfte ich aus Institutsinternen Uneinigkeiten meine ursprüngliche Fassung nicht vertreten. Sie hätte für einen expliziten Strafrechtsartikel für Völkermordleugnung plädiert. Trotdzem stehe ich noch heute hinter meiner ursprünglichen Meinung – die da wäre:

Mein Buch „Genozidleugnung als ethisch-moralisches Problem“ befasst sich mit dem Thema der Genozidleugnung und mit der Frage, welche ethischen, moralischen und rechtlichen Folgen diese in einer liberalen Gesellschaft haben müsse. Das Fazit sieht vor, dass moralisch eine Genozidleugnung ganz klar zu verurteilen sei, dass es auch rechtlich angegangen werden müsse. Die Frage, ob es dazu eines expliziten Strafrechtsartikels bedürfe, wurde dahingehend beurteilt, dass sowohl eine Bejahung wie auch eine Verneinung dieser Frage begründbar sei. Dies ist in der Tat so. Im Buch musste ich aufgrund diverser Umstände die These vertreten, dass ein solcher Artikel obsolet sei, da die rechtliche Verurteilung auf anderen wegen vollzogen werden könnte. Persönlich vertrete ich eine andere Sicht. Diese ist in diesem hier abgeänderten Fazit nachzulesen:

Ein Mensch, dem in seinem Leben ein traumatisierendes Unrecht wiederfährt, trägt dieses Unrecht in sich mit in die Gegenwart und in die Zukunft. Es wird immer Teil seiner selbst sein, bedarf einerseits einer Aufarbeitung, damit der Mensch überhaupt weiter existieren kann und dieses Trauma ihn nicht überwältigt, und andererseits stellt das traumatische Unglück einen Teil seiner Persönlichkeit dar, es prägt sein Wesen unweigerlich. Spricht man nun von historischem Unrecht in der Grössenordnung von Völkermord, welcher wie im Falle des Holocaust sogar Millionen von Menschen das Leben kostete, welcher die Menschen über viele Jahre hinweg in grossem Leid leben liess und der ganze Völker ins Unglück stürzte, so hat dieses Unglück nicht nur eine prägende Wirkung auf die einzelnen Individuen, sondern auch auf die ganzen Völker. Die von dem Unrecht betroffenen Menschen fühlen sich durch ihr Schicksal verbunden, die Völker fühlen sich durch dasselbe geprägt.

Nach der Herrschaft eines Unrechtsregimes geht es darum, einen adäquaten Umgang mit historischem Unrecht zu finden. Es geht darum, sich als neue Regierung zu positionieren und zu signalisieren, dass man sich von dem Unrecht des Vorgängerregimes distanziert. Es geht weiter darum, das Unrecht, das geschehen ist, zu verarbeiten und ihm mit den nötigen Massnahmen entgegenzutreten.

Sowohl für die Opfer wie für die Nachfahren der Opfer historischen Unrechts ist dieses Unrecht auch nach Beendigung der Unrechtshandlungen noch präsent. Die Erinnerung an dieses Unrecht ist etwas, das sie umtreibt. Nun gibt es verschiedene Reaktionen auf historisches Unrecht bei den Überlebenden. Die einen schweigen, weil sie die Emotionen, die mit dem Unrecht verbunden sind, nicht mehr weiter ertragen. Sie haben innerlich abgeschaltet, um sich nicht ständig neu überwältigen zu lassen. Andere jedoch sehen es als ihre Pflicht an, an das Unrecht zu erinnern, da nur die Überlebenden noch Zeugnis ablegen können von dem Schrecklichen, was passiert ist. Sie sehen es als ihre Pflicht gegenüber ihren Mitopfern an, welche nicht mehr sprechen können, weil diese das Unrecht nicht überlebt haben. Und diese Pflicht zur Erinnerung, die trägt auch die Gesellschaft nach einem historischen Unrecht wie Völkermord. Indem man die Erinnerung an das Unrecht aufrechterhält, zeigt man den Opfern des Völkermords, dass man ihren Opferstatus anerkennt und sie in dem Unrecht, das ihnen widerfahren ist, annimmt. Die Erinnerung und die Stellungnahme, dass das, was passiert war, Unrecht war, ist ein Dienst an den Opfern, eine Pflicht an den Opfern, welcher von den Überlebenden und der Gesellschaft als Ganzes gefordert ist.

Eine Leugnung dieser schrecklichen Vergangenheit kommt dabei einem erneuten Unrecht gleich. Wurden während des Völkermords Menschen und ganze Volkstämme umgebracht (in der Absicht, diese schlussendlich sogar vollständig auszulöschen), so versucht Völkermordleugnung nun auch noch den letzten Rest zu eliminieren, nämlich die Erinnerung an das Unrecht und damit auch die Erinnerung an die diesem zum Opfer gefallenen Menschen. Die Leugnung vernichtet also quasi in letzter Konsequenz und stellt so eine eigentliche Fortsetzung des Völkermordes dar.

Unter diesen Gesichtspunkten ist es moralisch gefordert, historische Wahrheit über historisches Unrecht zu erinnern, anzuerkennen und Leugnung desselben nicht zu tolerieren. Es darf nicht angehen, dass Menschen, die ein solches historisches Unrecht erlitten haben, ein zweites Mal zum Opfer gemacht werden, und dass das historische Unrecht seine Fäden in die Gegenwart spannt.

Scheint die moralische Position klar, so steht die rechtliche Handhabe des Problems unter grösseren Fragezeichen. Die Frage, die sich hier hauptsächlich stellt ist, ob in einer liberalen Gesellschaft das Grundrecht der freien Meinungsäusserung eingeschränkt werden darf und jemand dafür bestraft werden soll, der behauptet, ein historisches Unrecht wie Völkermord hätte nie stattgefunden, oder der dieses nur schon verharmlost und unter andere Vorzeichen setzt. Ist es zulässig, eine Meinung unter Sanktion zu stellen? Und wenn ja, wo zieht man die Grenzen? Stellt der Holocaust eine Sonderform von Völkermord dar, da die Zeit des Nationalsozialismus und die darin verübten Verbrechen zu einer ganzen Reihe Folgen führten, welche die heutige Zeit prägen (zu nennen wären Gesetzesreformen, Staatsgründungen, etc.)?

Folgt man der Argumentation dieser Arbeit, so kann Völkermordleugnung durchaus über den Paragraphen der Beleidigung, unter Umständen auch über Rassismusgesetze und gar als Verstoss gegen Grundrechte wie die Verletzung der Menschenwürde, rechtlich verfolgt werden; man könnte also sagen, ein eigener Völkermordparagraph wäre insofern hinfällig. Allerdings erscheint es erstens im Hinblick auf die Schwere des historischen Verbrechens unangemessen, dass etwas, das als eigentliche Fortführung desselben qualifizieren kann, nur über Umwege rechtlich belangt wird, und andererseits wäre es auch im Hinblick auf die Positionierung eines Staates und seiner Regierung angemessen, hier direkt und ohne Umwege zu reagieren. Völkermordleugnung stellt ein Unrecht dar, indem es die menschliche Würde antastet und die Menschen erneut viktimisiert, welche schon einmal Opfer wurden. Sie stellt zudem eine Infragestellung einer heute eingenommenen gesellschaftlichen und politischen Haltung dar, dass solches Unrecht wie Völkermord nicht toleriert wird, dass es nie mehr passieren darf und man sich heute dagegen stellt. Würde man Völkermordleugnung akzeptieren und ihr nicht begegnen, setzte man so ein Signal in die entgegengesetzte Richtung und das wäre nicht gewünscht und darf im Interesse der gegenwärtig wie auch der zukünftig Lebenden nicht gewünscht sein. Zu argumentieren, dass Völkermordleugnung der freien Meinungsäusserung unterstellt sein müsse und somit von einem Grundrecht gedeckt sei, welches man nicht rechtlich antasten dürfe, wäre dabei eine Affront, da die freie Meinungsäusserung vor allem deswegen zum Grundrecht wurde, um genau solche Zustände, wie sie zu den Zeiten herrschten, die man nun durch die Leugnung verherrlichen oder verharmlosen will, in Zukunft nicht mehr möglich machen zu können.

(Genozidleugnung als ethisch-moralisches Problem)

Mein Butterbrot

Heute erhielt ich eine Mail. Adressiert an Frau Dr. XXXX. Noch heute liest sich der Titel komisch, nach nunmehr vier Jahren, die ich ihn trage. Einerseits freut es mich, dass ich es trotz aller Widrigkeiten geschafft habe, ihn zu kriegen, andererseits ist es mir irgendwie peinlich, ihn zu führen. Meist verschweige ich ihn, ihn zu nennen fühlt sich so grosskotzig an.

Ich schloss mein Studium unter erschwerten Umständen als Alleinerziehende mit Kleinkind ab. Eigentlich wäre mein Traum gewesen, zu promovieren, aber unter den Bedingungen? Von den Einen hörte ich, ich hätte nun lange genug studiert, ich solle endlich mal arbeiten (ich hatte mein Studium mit sehr viel Arbeit nebenher verdient), von anderen kriegte ich zu hören, dass ein solcher Titel eh nichts bringe und ich mir diese Träume nicht leisten könne.

Und ja, ich konnte es mir nicht leisten, wenn ich nicht eine Möglichkeit fand, wie die Arbeit an meiner Dissertation bezahlt war. Ich hatte Glück und fand sie: Zuerst erhielt mein Forschungsantrag ein Stipendium für ein Jahr, dann eines für zwei Jahre vom SNF. Zwar musste ich auch da wieder kämpfen, da gewisse Herren in gewissen Positionen meinten, als alleinerziehende Mutter könne ich das eh nicht schaffen und würde die gesprochenen Gelder nur für Schoppenmilch und Windeln ausgeben (SIC!), aber ich packte diese Hürde. Und alle späteren auch. Tagsüber war ich Mutter, nachts wälzte ich Bücher. Zwischendrin raste ich als freie Journalistin durch die Gegend und schrieb Artikel.

Die Arbeit war im Kasten, die Promotion gelungen. Freude? Wollte irgendwie nicht aufkommen. Gefeiert wurde der Abschluss nie. Was ich zu hören kriegte, waren spöttische Fragen, ob man mich nun Frau Doktor nennen müsse, oder, ob ich bei der Prüfung einen kurzen Rock getragen und dem Professor schöne Augen gemacht hätte. Was ich auch hörte war, ob ich nun endlich lange genug zur Schule gegangen sei und es mal mit Arbeit versuchen wolle.

Und da sitze ich also. Die Mail vor mir. Und ja, irgendwie bin ich stolz, habe ich den Weg gemacht. Ich bin stolz, trotzte ich allen Widrigkeiten. Ich bin aber auch traurig. Tief drin hätte ich es schön gefunden, hätte mal irgendjemand gesagt, er sei stolz auf mich. Hätte mit mir gefeiert. Auf den Abschluss angestossen. Die Zeit zurückdrehen kann ich nicht. Aber ich kann endlich mal hinstehen und sagen: Ja, ich habe diesen Titel und ich bin verdammt stolz darauf. Ich habe ihn hart erarbeitet und ich darf ihn tragen. Niemand muss mich so nennen, aber es muss sich auch niemand darüber lustig machen.

Das wäre ein guter Anfang. Und danach packe ich alle anderen wunden Punkte an und lasse mir nirgends mehr die Butter vom Brot nehmen.

Wer bin ich?

Noch vor kurzem waren alle Charlie. Auf Twitter, Facebook und in Zeitungen. Überall las man nur noch von Menschen, die Charlie waren. Es waren wohl Millionen Charlie. Hintergrund der Geschichte? Ein satirisches Blatt in Frankreich, Auflage an die 60’000 Exemplare, fiel einem Massaker zum Opfer. Muslimische Blutsrächer fühlten sich durch eine Zeichnung verletzt in ihrer Ehre und rotteten bestialisch aus, was sie als Kern allen Übels erachteten. Die Betroffenheit war gross. Die Solidarität auch. Jeder, der etwas auf sich hielt, war nun Charlie – benannt nach dem bekanntesten der satirischen Zeichner. Diskussionen, ob die Zeichnungen angebracht gewesen seien, wurden als pietät- und geschmacklos im Keime erstickt. Täter und Opfer waren klar, diese Grenze musste zementiert werden. Zudem: Meinungsfreiheit. Die muss sein. Alles darf, alles kann. Widerspruch zwecklos.

Schauen wir aber mal genauer hin. Hätten alle, die plötzlich Charlie waren, die Zeitschrift gekauft, hätten 60’000 Exemplare nie gereicht. Nach dem Attentat stieg die Auflage auf Millionen. Wieso wird nach einer Schreckenstat Meinungsfreiheit so hoch gelobt, vorher aber nicht unterstützt? Und: Darf Satire wirklich alles? Diese Frage durfte man ja nicht mal mehr stellen. Die war geschmacklos. Eines vorweg: Eine solche Tat ist durch NICHTS zu beschönigen oder entschuldigen, sie ist barbarisch, sie ist unmenschlich, sie ist ein absolutes NO-GO. Meinungsfreiheit dagegen ist ein MUSS. Man muss seine Meinung offen sagen dürfen. Aber ob man sie in jeder Art und Weise (auch einer beleidigenden und andere Individualitäten verletzenden) sagen MUSS – diese Frage stellt sich mir. Und nochmals – für alle, die es noch nicht begriffen haben und schon zum entsetzten, erzürnten und niedermetzelnden Aber ansetzen – : Der Anschlag war falsch, unentschuldbar und grausam.

Das satirische Blatt ging jüngst in Millionenauflage raus. Sie haben ihr eigenes Unglück ausgenutzt und machen es zu Geld. Hätte es ein anderer gemacht, wäre der Aufschrei gross. Wie kann man nur. So sagt keiner was. Darf man eine solche Tat für den eigenen Profit ausnutzen? Vielleicht spenden sie den Gewinn bald – oder eröffnen eine Stiftung. Ist es dann besser?

Fakt bleibt: Der Anschlag war eine Gräueltat, wie sie ihresgleichen sucht – und hoffentlich nicht findet und finden wird. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Diese unter den Tisch zu kehren, würde niemandem helfen. Und: Ich bin ich. Ich war nie Charlie. Ich kannte das Blatt vor dem Anschlag nicht mal. Ich kaufe es auch heute nicht. Ich achte jeden Menschen in seinem Sein und seinem Glauben. Nie käme es mir in den Sinn, jemanden zu verspotten oder zu verachten, weil er anders ist oder glaubt. Wieso? Ich möchte auch nicht verspottet werden. Ich argumentiere. Und ich bin dankbar, darf ich offen sagen, was ich denke. Nein, ich gehöre keiner Kirche an. Und ja, ab und an denke ich, es wäre schön, einer anzugehören. Zu glauben, dass da irgendein gütiger Herr sitzt, der alles lenkt und für mich denkt. Nur denke ich lieber selber. Und liesse ihn wohl nicht mal ausreden. Aber: Wer an ihn glauben kann und daraus Trost schöpft – soll ich ihn verlachen? Verachten? Verspotten? Weiss ich es denn besser? Ich glaube nur, es besser zu wissen – schlussendlich glauben wir alle. Keiner weiss.

Wer also ist Charlie? Und was ist das Fazit von der Geschichte? Ich weiss es nicht. Ich blicke in die Welt und ich finde sie kompliziert, in meiner kleinen Welt oft wunderbar, weiter draussen teilweise erschreckend.

Bring es auf den Punkt

Keiner will sich langweilen. Schon gar nicht im Internet. Wer was zu sagen hat, soll das tun. Bitte schnell. Denn viel Zeit hat er nicht. Der Leser ist schneller weg, als man auf drei zählen kann. Ich lege ja schon Bücher zur Seite, wenn die erste Seite nicht packt. Spätestens nach dem ersten Kapitel ist aber endgültig Schluss. Ich kriege meine Zeit nicht geschenkt und da draussen wartet mehr auf mich, als ich je lesen können werde. Also:

Packt mich oder lasst es sein.

Kürzlich sah ich bei Twitter einen Link einer Kommunikationsexpertin. Die muss es wissen. Dachte ich. Klick. Ich bin drin. In ihrem Text. Lese einen Satz. Stirnrunzeln. Den zweiten. Augenrollen. Mann, die muss es wissen. Nur drum lese ich weiter. Aber: Es wird nicht besser. Bla bla ohne Hand und Fuss; und schon gar kein Biss.

Drum merke: Auch sogenannte Experten wissen es nicht immer, sie tun nur so. Was dich nicht packt, ist schlicht nicht gut. Wer dich nicht überzeugt, den lese nicht, sondern suche weiter.

Und an die Schreibenden: Ihr habt ganze 2 Sekunden. Sie entscheiden über gelesen werden oder weggeklickt. Nutzt sie.

Uns geht es gut

Wunsch nach Glück

Kürzlich kam mein Sohn zu mir und sagte: „Mama, eigentlich geht es uns doch wirklich gut.“ Er überlegte kurz und korrigierte sich: „Nein, es geht uns nicht eigentlich gut, es geht uns gut.“ Ich schaute ihn an und fragte ihn, wieso er das denke. Er sagte mir: „Wir haben ein schönes Zuhause, wir haben es schön miteinander, es fehlt uns an nichts. Uns geht es wirklich gut!“

Danke!

Ewigkeit

Was ist Ewigkeit und wann fängt sie an?
Wenn es nicht zu Ende geht, wohin geht es dann?
Immer weiter?
Wie weit kann es gehen?
Was ist es überhaupt?
Alles?
Nichts?

Wenn es ewig gibt, kann es dann nichts geben?
Muss es nichts geben, weil ohne nichts alles nichts wäre?
Ist alles nichts?
Oder steckt im Nichts alles?
Ist nichts ewig und ewig nichts?
Wenn nichts ewig ist, gibt es dann ewig nicht?
Oder erst recht?