Nimmt man die Schweizer Bundesverfassung, so liest man im ersten Teil deren allgemeinen Bestimmungen und im zweiten Teil die Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele. Die Grundrechte stehen nicht nur an erster Stelle des zweiten Teils, durch diese Stellungen kommt ihnen hierarchisch auch eine Höherstellung in der Bedeutung und Anwendung zu.
Artikel 16 besagt:
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Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
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Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
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Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Das Recht auf eine eigene Meinung und das Recht, hat eine lange Geschichte. In Frankreich geht sie ins Jahr 1789 zurück, stand da im Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und wurde als kostbarstes Recht der Menschen bezeichnet. Zwar war es nicht – wie landläufig angenommen – Voltaire, der den berühmten Spruch prägte, allerdings veranschaulicht das Zitat sowohl dessen Meinung wie auch die Bedeutung der Meinungsäusserungsfreiheit:
Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.
Meinungsäusserungsfreiheit wird immer dann zum Thema, wenn sie irgendwie unter Beschuss steht. Wenn Menschen leugnen, dass es den Holocaust gegeben hat, berufen Sie sich auf dieselbe. Ein Strafartikel gegen diese Leugnung wird mit dem Recht auf freie Meinung abgeschmettert. Eigentlich ein Paradox, wurde deren Wert doch erst nach dem historischen Unrecht des Zweitens Weltkriegs explizit in den meisten Verfassungen verankert. Es gäbe auch aktuellere Beispiele aus der Politik, aber ich möchte gar nicht so weit gehen, da es mir um die Sache, nicht um einzelne Vorfälle geht.
Man muss gar nicht so weit gehen, kann schon im ganz kleinen und privaten Rahmen bleiben. Ich darf meinem Nachbarn sagen, er sei ein Arschloch, weil er seine Frau betrügt. Das wäre zwar nicht wirklich stilvoll in der Wortwahl, aber es müsste erlaubt sein, wäre es meine Meinung. Und ich habe das Recht, sie ihm vor den Bug zu knallen. Bei dem Beispiel würden mir wohl viele zustimmen. Ich darf meinem nächsten Nachbarn sagen, er sei ein Hohlkopf, weil er Katholik ist und alle, die glauben, nicht selber denken können. Könnte ich tun, wäre es meine Meinung, denn wir leben in einem Land mit Meinungsäusserungsfreiheit. Hier würde es ein bisschen schwieriger. Artikel 15 der Schweizer Bundesverfassung besagt nämlich, dass jeder glauben darf, was er will, er jeder Religion beitreten, ihr angehören und deren vorgeschriebenen Handlungen vornehmen dürfe. Mit meiner Aussage nehme ich ihm zwar dieses Recht nicht, aber ich beleidige ihn. Würde ich nun weiter gehen und sagen, dass ich am Wochenende eine Grillparty mache, da aber nur selber denkende Menschen und keine Hohlköpfe einladen möchte, würde das Eis ganz dünn. Noch dünner würde es, wenn ich Personalfachfrau in einem Grossbetrieb wäre und ihn nicht einstellen würde, weil ich ebensolche nicht haben möchte. Zumindest rechtlich würde es dünn. Nun könnte ich natürlich sagen, meine ganzen Ausführungen seien reine Satire gewesen. Satire darf alles. So heisst es.
Treten wir einen Schritt zurück und fangen wir nochmals vorne an:
Meinungsäusserungsfreiheit.
Meinungsäusserungsfreiheit ist die Freiheit, alles denken zu dürfen, was ich glaube, finde, meine, und dieses auch äussern zu dürfen. Es ist mein Recht. Im Wort Meinungsäusserungsfreiheit steckt das Wort Freiheit drin. Was ist Freiheit? Die Definition und deren Begründung würden ganze Bücher füllen – mehr, als ich hier zur Verfügung habe. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Freiheit heisst, dass man die Wahl hat. Die Wahl, zwischen Möglichkeiten zu entscheiden. Der Begriff wurde im Zeitalter der Aufklärung wichtig, vorher waren Freie und Unfreie an der Tagesordnung. Die Aufklärung forderte die Befreiung des Menschen. Grundrechte kamen ins Spiel. Der Gesellschaftsvertrag wurde aus philosophischer Sicht relevant. Langer Rede kurzer Sinn: Indem der Mensch auf das Recht auf alles (absolute Freiheit, die aber bei Lichte betrachtet absolut gesehen gar keine ist), verzichtet, erhält er die Freiheit innerhalb gewisser (staatlich geregelter) Grenzen frei zu sein. Darauf gründet der Artikel 10 der Schweizer Bundesverfassung:
- Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
- Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
- Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
Noch früher haben wir Artikel 8, Absatz 2:
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.[1]
Um mit dem ganzen Rechtsdeutsch nachher abschliessen zu können, liefere ich gleich noch Artikel 7:
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Kommen wir zurück zur Meinungsäusserungsfreiheit. Darf ich wirklich alles denken? Klar, das darf ich und das ist gut so. Das ist meine persönliche Freiheit und Gedanken sind frei. Ich darf diese Gedanken auch äussern, meinem Partner gegenüber, meinen Kindern, Freunden. Sie dürfen mir ihre Meinung entgegen halten. Ob es wirklich sinnvoll ist, andere Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Religion, Herkunft, Rasse, etc. gering zu schätzen und denkend und sprechend herabzusetzen, das muss jeder für und mit sich selber entscheiden. Ich persönlich sehe darin nur eine Art, sich über andere Menschen zu stellen, eine Form von Selbstbehauptung im Stil: Ich bin besser, ich kenne die Wahrheit, du hast sie nicht erkannt und unterliegst mir deswegen. Ich persönlich finde das arm. Und ich darf das sagen, denn schliesslich ist das meine Meinung und die ist ja frei. Wenn jemand eine andere hat, höre ich mir diese gerne an – aber nur, wenn es Argumente dazu gibt.
Gehen wir zurück zu den Beispielen: Der Fremdgänger (er könnte auch weiblich sein, das würde an der Situation nichts ändern) hat einem anderen Menschen weh getan. Insofern kann man sagen, dass da eine Verurteilung seines Tuns eine Form von Aufdecken eines (moralischen) Fehltritts ist. Der Katholik (der nur glaubt und nicht grad irgendwelche Kreuzzüge begeht) tut niemandem weh. Er hat für sich ein Lebensmodell und ein Glaubensmodell entdeckt, das ihm hilft, in dieser (wahrlich nicht einfachen) Welt zu bestehen. Für mich denken, dass das nichts für mich wäre, ich das nicht nachvollziehen kann, ich eine andere Art, mein Leben zu leben und die darin passierenden Dinge zu begründen wählte, ist erlaubt. Aber: Muss ich ihm das wirklich sagen? Darf ich ihn in seinem Lebensmodell lächerlich machen? Darf ich seine Werte durch den Kakao ziehen?
Ist der Sinn von Meinungsäusserungsfreiheit wirklich, Menschen, die anders denken, beleidigen zu dürfen? Darf man mit Bezug auf Artikel 16 Werte anderer durch den Dreck ziehen? Wo bleibt da Artikel 7?
Und so bleibe ich dabei:
Die eigene Freiheit hört da auf, wo die Freiheit eines anderen tangiert wird.
Ohne Rücksicht auf Verlust alles in die Welt posaunen zu dürfen, weil es ja die eigene Meinung ist, hat in meinen Augen eher Ähnlichkeit mit dem Trotzverhalten eines Kleinkindes, als dass es erwachsenes, durchdachtes, vor allem fundiertes Denken demonstriert. Eine friedlichere Welt wird daraus sicher nicht resultieren. Es verhärtet nur die Fronten.
Wer nun aus diesen Zeilen liest, dass dies eine Rechtfertigung von irgendwelchen Gräueltaten auf (sogenannte) freie Meinungsäusserung sei, hat wohl etwas in den Artikel gelesen, das nicht da stand. Gewalt in jeglicher Form wird von der hier Schreibenden IMMER verurteilt und NIE als gerechtfertigte Reaktion auf was auch immer erachtet. Aber: Manchmal hilft es trotzdem, sich zu fragen, was man genau erreichen will, wenn man gewisse Dinge vom Stapel lässt. Wenn es bloss Selbstprofilierung und Sauglattismus ist, würde man es vielleicht besser unterlassen – Meinungsäusserungsfreiheit geht tiefer und sollte nicht für alles herhalten müssen.
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[1] Hier kommt das Thema Inklusion ins Spiel, das in einem späteren Artikel aufgegriffen werden wird.