„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
So lautet der erste Absatz des ersten Artikels des Deutschen Grundgesetzes. Neu ist der Begriff der Würde nicht, er lässt sich historisch durchaus zurückverfolgen, Was ich hier aber nicht ausführlich tun möchte. Nur noch soviel: In der Aufklärung schrieb der Naturrechtsphilosoph Samuel von Pufendorf:
„Der Mensch ist von höchster Würde, weil er eine Seele hat, die ausgezeichnet ist durch das Licht des Verstandes, durch die Fähigkeit, die Dinge zu beurteilen und sich frei zu entscheiden, und die sich in vielen Künsten auskennt.“
Er verknüpft die menschliche Würde mit der Vernunft und der (Entscheidungs-)Freiheit, eine Verbindung, die sich auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 findet:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Kürzlich hörte ich eine Sendung über Menschenwürde. Im Grundgesetz gilt diese – wir sahen es oben – als unanstastbar und zwar für alle Menschen ohne Unterschied allein aufgrund ihres Mensch-Seins. Ferdinand von Schirach hat diese Unantastbar bezweifelt und ein Buch mit dem Titel „Die Würde des Menschen ist antastbar“ geschrieben, in dem er ausgeführt, sie würde täglich angetastet durch unsere gesellschaftlichen Umstände, welche mehr auf Profit als auf Mitmenschlichkeit ausgerichtet sind.
Die Würde wird oft herbeigeholt, wenn es darum geht, Argumente für etwas zu finden, manchmal für verschiedene Standpunkte. Man denke zum Beispiel an die Sterbehilfe: Beide Seiten argumentieren mit der menschlichen Würde, um ihre Position zu begründen. Und manchmal kommt es mir so vor, als wäre die Würde ebenso ein Konjunktiv wie das entsprechende Verb in der Form: Sie würde schon jedem zukommen, die Würde, aber darum können wir uns gerade nicht kümmern…
In dieser Sendung wurde argumentiert, dass Würde nur bei entsprechenden kognitiven Fähigkeiten verletzt werden könne, da jemand, der eine Erniedrigung nicht als solche empfinde, könne gar nicht verletzt werden. Schlimmer noch: Mangels dieser kognitiven Fähigkeiten und auch der Möglichkeit auf freie (politische) Entscheidungen sprach man Babies und Kleinkindern, zudem entsprechend Behinderten und Dementen Würde ab (was nicht hiess, dass man sie nicht trotzdem gut behandeln müsse). Und ich merkte, wie sich alles in mir sträubte.
Auf den ersten Blick könnte man denken, diese Argumentation stimmt überein mit Pufendorf und in der Menschenrechtserklärung, wo Würde mit Vernunft und freier Entscheidung zusammenfällt. Sich auf Pufendorf zu berufen, wäre in meinen Augen keine hinreichende Begründung für das Absprechen von Würde in der heutigen Zeit. Pufendorf attestiert dem Menschen durchaus Würde aufgrund einer Seele, welche er als vernunftbegabt und zu Entscheidungen fähig sieht. Wenn man allerdings die rassistische und frauenabwertende Sicht der Philosophen der Aufklärung kennt, ist mit einer solchen Begründung wohl auch Schwarzen und Frauen eine entsprechende Seele und damit die Würde abgesprochen worden. In der Menschenrechtserklärung heisst der erste Satz ganz klar:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Alle. Frei und gleich geboren. Mit Würde und Rechten. Die nachfolgende Beschreibung macht das nicht rückgängig. Sie ist auch nicht als nachträglich einschränkende Bedingung formuliert. Insofern behält der erste Satz seine Gültigkeit. Das muss so sein, denn: Könnte man Würde all denen absprechen, die keine ausgebildete Kognitionsfähigkeit zum Erfassen der eigenen Würde haben, wäre Würde eine reine Zuschreibung. Diese erfolgte aufgrund verschiedener Fähigkeiten und Möglichkeiten und wäre in der Form eher beliebig, da Fähigkeiten und Möglichkeiten in unterschiedlichen Kulturen und zu unterschiedlichen Zeiten verschieden bewertet werden.
Würde hat aber eine tiefere Bedeutung. Würde ist etwas dem Menschen immanentes, das schreibt keiner nach irgendwelchen Kriterien zu. Wir haben uns Wesen gegenüber so zu verhalten, dass ihre ihnen eigene Würde nicht verletzt wird – egal, ob sie von ihrer Würde wissen oder eine Verletzung derselben empfinden (können). Wenn wir Würde von individuellen Befindlichkeiten abhängig machen, siegt die Willkür, was dazu verleiten kann, moralische Pflichten des (eigenen) Verhaltens zu vernachlässigen – man kann sich immer darauf berufen, dass man nicht hätte ahnen können, wie der andere etwas empfindet und sich mit Unabsichtlichkeit herausreden: „Mich würde das nicht stören, man wird ja wohl noch sagen/tun dürfen…“
Ich möchte es vorläufig mit Schiller halten:
„Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, bewahret sie! Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!“
Die Würde steht jedem Menschen zu. Es ist an jedem Einzelnen, Menschen dementsprechend zu behandeln. Menschen verlieren ihre Würde nicht durch fehlende Fähigkeiten oder Möglichkeiten, andere Menschen sprechen sie ihnen ab durch ihr falsches, unwürdiges, entwürdigendes Verhalten – und das tun sie zu Unrecht. Jeder Mensch besitzt eine Würde und wir haben uns Menschen gegenüber so zu verhalten, dass diese gewahrt ist. Weil sie Menschen sind und damit wie wir das Recht darauf haben.