Znüni-Gate

Wir hatten ja das Znüni-Problem. Das Kind hatte sich erlaubt, quer über den Schulhof zu laufen und am anderen Ende desselben im Supermarkt seine Zwischenverpflegung preiswert und lecker (im Gegensatz zum Mensaznüni, der ungeniessbar und teuer wäre) zu kaufen. Dafür erntete er Nachsitzen und soziale Arbeit. Am Morgen und über Mittag haben die Schüler hier ganz andere Wege zu bewältigen, wir leben in einer Grossstadt. Man kann sagen, die Aufsichtspflicht wäre schwer, dürften die Kinder einfach den Schulplatz verlassen (wobei der Supermarkt wirklich am Rande desselben ist). Über Mittag bleiben aber ein paar in der Schule, sind quasi am Mittagstisch und damit der Aufsicht übergeben. Sie dürfen dann doch gehen. Weil es ja die Mittagspause ist und einige gehen wollen/können/müssen.

Nun schrieb mir die Lehrerin. Erklärte mir, das sei so von wegen Aufsichtspflicht und sei auch mit der Schulleitung abgesprochen. Der Entschluss stehe. Nicht verrückbar. Ich verstehe es (sprachlich schon, rational jedoch) nicht, kenne aber das Schweizer Schulsystem und weiss: Menschenverstand gilt nicht, man liebt Formalismus. Und: Mal Festgesetztes sitzt. Starr. Und: Ich würde mich im Umgang damit nur aufregen und dazu ist mir meine Zeit zu schade. Wenn ich denke, was ich da alles Positives machen könnte? Und das aufgeben für einen Znüni? Für mich war’s abgehakt. Kind geht nicht mehr vom Schulplatz, will nun aber keine Zwischenmahlzeit mehr essen (finde ich nicht sinnvoll, aber nun denn…).

Da kommt von der Lehrerin eine SMS, ich solle mich doch bitte mit dem Schulleiter in Verbindung setzen. Er könne mir dann nochmals ganz genau erklären, wieso der Entschluss so sei, wie er sei. Ich sitze hier, weiss nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll. Was genau soll mir das bringen? Doppelt erklärter Unsinn wird nicht besser. Und wenn er unverrückbar ist, verschwende ich meine Zeit sicher nicht damit. Ich hoffe, ich muss nun nicht zum Nachsitzen, weil ich der Aufforderung nicht nachkomme. Wenn ihr nichts mehr lest von mir, tanze ich im Schulhausareal eine Entschuldigung und binde dabei gemeinnützig Bücher ein. Oder so ähnlich.

5 Kommentare zu „Znüni-Gate

  1. Ich verstehe deinen Frust und deine „Verzweiflung“ ob der Haltung der Schule. Andrerseits ist es mittlerweile eben auch hier Usus, die Schule anzuzeigen, falls während ihrer Aufsichtspflicht etwas passieren würde oder Schutzbefohlene etwas falsches einkaufen würden.
    Daher verstehe ich den Formalismus teilweise…
    Aber ich würde wohl ähnlich reagieren und habe bei meiner Tochter auch manchmal die Welt nicht mehr verstanden.

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    1. Ich sage nicht, die Schule ist nur böse. Die Zustände heute sind teilweise schlimm. Eltern kümmern sich nicht, klagen dann, wenn was passiert. Weil die andern sich nicht kümmerten. Hörte ich schon oft. Und ja, man muss und will sich wohl absichern als Schule. Und doch: Da kriegst du erst ein Schreiben: Lade mal schnell 100 Franken auf die Karte (mindestens) und: günstig am andern Ende des Geländes Einkaufen gibt STrafe. Und du fragst dich: Hallo? Gerade noch wurde ich in der Schule gefragt, wie lange mein Sohn in die Schule führe mit ÖV. Es gibt teilweise lange Wege. Mit viel umsteigen. Mein SOhn lief früher (als Kleiner) quer über die meist befahrenen und chaotischen Strassen. Mehrfach täglich. Und dann darf er nicht über den Schulplatz laufen???

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    1. Ich dachte mir eben nur so bei ihrem Argument, dass es um Aufsichtspflicht gehe: „Wenn mein Sohn also in der Zeit etwas kaput macht, muss auch sie zahlen, da es ihre Pflicht ist?“Da würde es dann wohl aber doch anders definiert…. Wie du sagst: Logik ist das nicht, eher einfach „Wir haben es so bestimmt, ihr müsst es tragen.“Aufregen bringt leider wenig, sich dagegen stellen auch nicht, das sind oft sehr starre Strukturen, es bringt mehr Ärger als Erfolg und gerade bei kleinen Dingen ist es mir den Aufwand dann auch nicht wert.

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