„Die Vornahme sexueller Handlungen allein gegen den Willen einer Person hat der Gesetzgeber nicht unter Strafe gestellt.“
Man liest den Satz, stockt, denkt, sich verlesen zu haben, liest nochmals. Man liest dasselbe, denkt, sich nicht zweimal verlesen zu können, so dass wohl wirklich da steht, was man las: Keine Strafe für Vergewaltigung. Zumindest nicht, wenn nicht gewisse Kriterien erfüllt sind. Wenn jemand gegen meinen Willen eine sexuelle Handlung mit mir vornimmt (hach, was ist das für ein schönes Deutsch, man könnte – müsste man es nicht schon des Inhalts wegen – kotzen ab der Form), darf er das ungestraft tun. Ein Nein gilt nichts, er darf – von Gesetzes wegen. Ich bitte ihn, aufzuhören? Wen kümmert das? Ihn muss es nicht kümmern, das Gesetz kümmert sich auch nicht drum. Ich sage energisch nein (manchmal kommen Bitten ja nicht an, werden überhört, als nicht dringlich genug eingestuft) – auch kein Grund, mit der Vornahme der sexuellen Handlung (wenn ich nicht aufpasse, bleibt mir das Wort noch und könnte zu schwerwiegenden Störungen in ebensolchen Bereichen führen) aufzuhören. Mann darf tun, was Mann will, ungeachtet irgendwelcher verbaler Einwände seitens der Frau (nun wollte ich auch mal geschwollen daherreden – ist mir gelungen, nicht?).
Frau hat nur eine Chance: Sie muss sich wehren. Sich nicht zu wehren, weil einem der Tod versprochen wird im Falle der Gegenwehr, gilt nicht als legitime Entschuldigung. Sich nicht zu wehren wird als stillschweigendes (ein Nein ist quasi Schweigen, man hört es ja kaum und wenn, darf man es überhören, so dass es quasi ungesagt ist) Einverständnis gewertet. Klar, was soll so ein popeliges Nein auch aussagen? Doch wohl nicht wirklich Nein, doch nicht wirklich, dass Frau nicht will?! Die Torenbuben, die sich solche Gesetze ausdenken, gehen sicher davon aus, dass ein Nein auch ein Vielleicht sein könnte und ab und an gar als Ja durchgehen dürfte. Sie denken frei nach dem Motto: „Du willst es doch auch, du traust dich nur nicht, dazu zu stehen.“ Dann steht der Vornahme einer sexuellen Handlung ja nichts mehr im Wege.
Noch besser ist es, wenn die Frau schläft. Dann hat sie nicht mal etwas dagegen gesagt. Woher hätte der Mann wissen sollen, dass sie nicht wollte? Das kann ja kein Vergehen sein. Auch die Schockstarre oder jedwede traumatisierte Blockade wird von den netten Gesetzeshütern nicht als ausreichender Grund für ein ausbleibendes Wehren anerkannt, um trotzdem noch eine Strafe für den ungewollten Penetranten zu erlangen. Schliesslich muss alles seine Ordnung haben und wer sich nicht tatkräftig wehrt, der hat es gewollt.
Artikel 1 der Grundgesetze nennt die Würde des Menschen unantastbar. Wo aber bleibt die Würde, wenn die körperliche Unversehrtheit nicht mehr mit einem Nein verteidigt werden darf und dieses Nein ausreicht? Wo bleibt diese, wenn ein anderer ungefragt, sogar im Schlaf unbemerkt, mit mir tun darf, was er will, dies vom Gesetz, das dazu da wäre, meine Sicherheit als Bürger zu schützen, geduldet wird?
Man sitzt da und wundert sich – und versteht ein klein wenig die Welt nicht mehr (oder gerade noch besser in ihrem Leiden, wenn man solchen Irrsinn sieht?). Wer weiss, was eine Vergewaltigung mit einer Frau macht, was sie an Schäden, langfristigen, anrichten kann, der kann diese Handhabung nicht verstehen. Wie es sein kann, dass ein Mensch sich über das Nein eines anderen hinwegsetzen darf, wenn es um dessen Körper, dessen Integrität geht, ist ausserhalb jeglichen Verständnisses. Da hilft das Verstecken hinter Paragraphen und Artikeln nicht mehr, wie es Juristen oft gerne tun, da helfen allgemeine Sprüche nicht mehr, da fasst man sich nur noch an den Kopf und fragt sich, wo die Menschlichkeit und der gesunde Menschenverstand geblieben sind. Es bleibt zu hoffen, dass bald ein Umdenken passiert.
Artikel zum Thema:
http://taz.de/Konvention-gegen-Gewalt-gegen-Frauen/!143720/

