Religiöse Beschneidung von Jungen auch in der Schweiz Thema

Das Urteil des Landgerichts Köln hat auch und er Schweiz Folgen. Das Kinderspital Zürich will auf rituelle Beschneidungen verzichten. Der Verzicht soll vorläufig sein, bis man zu einer Entscheidung findet, wie man weiter vorgehen will. 

Interessant dabei ist die Formulierung, dass man es bei Kindern nicht mehr machen will, die noch zu klein sind, ihr Einverständnis zu geben. Die Frage, die sich da stellt, ist, wo die Altersgrenze liegt. Ein Kind ist meist den Eltern gegenüber loyal und wird sich deren Forderung nach einer Beschneidung – zumal diese argumentieren können, dass alle gleichaltrigen Kinder ihres Glaubens das auch machen – nicht widersetzen. Es bliebe also nur noch der Aufschub ins Erwachsenenalter. 

Grundsätzlich scheint seit dem Urteil der Tenor in die Richtung zu gehen, dass die körperliche Unversehrtheit den höchsten Stellenwert innerhalb der Menschenrechte hat, zumal es sich bei der Beschneidung auch nicht um ein Ritual am Körper des Ausübenden handelt, sondern an einem Dritten, Schutzbefohlenen. 

 

Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/zuercher-kinderspital-stoppt-religioese-beschneidungen-1.17377860


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3 Kommentare zu „Religiöse Beschneidung von Jungen auch in der Schweiz Thema

  1. In Deutschland soll ein Gesetz geschaffen werden, die religiöse Beschneidung rechtlich zu erlauben. Dies entschied der Deutsche Bundestag heute.

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  2. Wirklich schwierige Frage – wann kann ein Mensch selber entscheiden… Gilt die Volljährigkeit, Mündigkeit oder was auch immer…
    Ich kann mich erinnern – ich wollte aus der Kirche austreten. Durfte aber nur mit Einwilligung der Eltern. Ok so gut – aber wieso war ich überhaupt in der Kirche? Da hab ich ja nicht eingewilligt – konnte ich bei der Taufe nein sagen?. Irgendwas stimmt da definitiv nicht.
    Mit der Firmung („Vollbürger in der Kirche Christi“, welch Ironie, musste erst Vollbürger werden um den Club verlassen zu können) konnte ich dies dann endlich tun, ohne Beitrag der Eltern. Wie wäre es aber mit der Beschneidung? Wenn ich sie nicht wollte – könnte ich kaum austreten, resp. die Beschneidung rückgängig machen.
    Ich empfinde die Religionsfreiheit als ein sehr wichtigen Teil meiner persönlichen Freiheiten. Meine ideale Vorstellung von Ausübung jeglicher Religionen wäre dass jeder Mensch selber entscheiden kann in welcher Religion er welche Traditionen ausleben will. Daher sollten von meiner Sicht her alle Schritte (Taufe, Kommunion, Firmung, Beschneidung etc.) erst in einem alter erfolgen – in welchem der Mensch selber entscheiden kann. Hier würde ich das selbe Alter (14 Jahre !) nehmen – bei welchem der Mensch auch entscheiden kann dem State gegenüber Dienst zu leisten – Dienst der häufig auch im Zwecke der Religion verlangt wird – Kriegsdienst. (UN-Zusatzprotokoll zur Konvention für die Rechte der Kinder – hebt das Mindestalter für wehrpflichtige Soldaten der ratifizierenden Staaten auf 18 Jahre an, freiwillige Rekruten älter als 14 Jahre sind nach wie vor völkerrechtlich legal.)

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    1. Danke für diese Sicht. Von meinem freiheitlichen Denken her teile ich diese. Auf der anderen Seiten sind Traditionen und Religionsgemeinschaften für viele Menschen Halt und Gemeinschaft, der Mensch braucht – das weiss man – Rituale, Gemeinschaftsgefühl. Wie weit die Praktiken da gehen müssen, dieses noch zu bewahren und wann bloss noch leere Hülle ohne wirkliches Leben da ist, ist dabei fragwürdig. Rational würde ich auch sagen, dass ein Stück Haut nicht das Ausschlaggebende sein kann, doch ich stecke nicht drin, mir ist religiöses Denken und Fühlen fremd.

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