Beschneidung – Körperverletzung oder religiöse Tradition?

Der Entscheid des Kölner Landgerichts, dass die Beschneidung von Jungen strafbar sei, stösst nicht überall auf Begeisterung. Das Amtsgericht hatte noch befunden, die Beschneidung sei Ausdruck einer Zugehörigkeit und damit statthaft, stellte sich das Langericht Köln auf den Standpunkt, dass die Beschneidung nicht dem Kindswohl diene, sondern eine Körperverletzung darstelle. Der jüdische Zentralrat verurteilt den Entscheid des Landgerichts als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“. Der muslimische Zentralrat enthält sich bislang einer Stellungnahme.

Während die Beschneidung von Mädchen bereits seit einigen Jahren rechltich nicht mehr zulässig ist, war die Beschneidung von Knaben bislang medizinische Grauzone. Immer wieder gab es Diskussionen, ob man nicht auch der Beschneidung des männlichen Nachwuchs Einhalt gebieten solle, sofern diese nicht medzinisch angezeigt sei. Allerdings haben sich sowohl der muslimische wie auch der jüdische Zentralrat dagegen gewehrt und den Kritikern Diskriminierung und Bevormundung vorgeworfen.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Beschneidung von Jungen und Mädchen? Die Argumente gleichen sich ziemlich:

  • Hygiene
  • Religion
  • Tradition

Bei Mädchen kommt noch der Anspruch auf Treue in der Ehe dazu, so dass man ihnen die Geschlechtsorgane abschneidet, um ihnen die Lust an sexuellen Aktivitäten nimmt. Dies wird vor allem aus feministischen Kreisen als Unterdrückung der Frau gewertet. Allerdings beklagen beschnittene Frauen selten ihre Sexualität, will man Artikeln zu dem Thema glauben. Dazu kommt, dass in den traditionellen Regionen vornehmlich Frauen Frauen beschneiden. Sind sie alle unterdrückt?

Was unbestritten ist, dass eine Beschneidung – egal ob bei Jungen oder Mädchen – ohne medizinische Versorgung und sterile Gerätschaften eine Gefährdung für Leib und Leben darstellt, die nicht zu tolerieren ist. Die meisten gesundheitlichen und lebensbedrohlichen Folgen stammen von unhygienischen und unprofessionellen Eingriffen. Ein solcher Eingriff ist verständlicher Weise als Gefährdung von Leib und Leben zu werten. Wie sieht es aber aus, wenn ein Arzt mit dem entsprechenden Können und Werkzeug den Eingriff vornimmt? Was bleibt?

Ein nicht medizinisch indizierter Eingriff sein eine Grenzüberschreitung, die körperliche Integrität des Kindes werde tangiert. Es ist ein Eingriff gegen die körperliche Unversehrtheit. Nur: wo fängt die an, wo hört die auf? Was ist mit abstehenden Ohren? Ein rein ästhetisches Problem ohne medzinische Indikation. Was mit der Operation einer nicht medzinisch gefährlichen Trichterbrust? Was mit Ohrlöchern? Nasenlöchern? Andern Piercings? Tattoos? Wo ist die Grenze? Und wenn man all das weiter toleriert, was rechtfertigt dann ein Verbot der Beschneidung? Oder war es endlich mal Zeit, für das Recht des Kindes am eigenen Körper einzustehen?

Kinder sind immer abhängig, da sie selber noch nicht handlungsfähig sind. Den Eltern obliegt die Pflicht, für ihr Kind nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb rechtlicher Grenzen zu entscheiden. Die Grenzen sind meist da gesetzt, wo das Kindswohl tangiert ist. Doch wie setzt sich Kindswohl zusammen? Sicherlich auch durch die eigene Identität, welche durch die Gemeinschaft, in welcher ein Kind lebt, geprägt ist. Traditionen und Religion sind stark Identätsbegründend. Das Wirgefühl einer solchen Gemeinschaft verhilft zu Halt und Stabilität, welche für den Menschen und vor allem für Kinder wichtig sind. Gemeinschaften wiederum haben verbeindende Rituale, welche in ihren Traditionen und ab und an in Büchern verankert sind. Die Beschneidung ist eines davon. Nun wandelt die Zeit und gewisse Dinge erscheinen überholt. Doch wer entscheidet, was überholt ist? Kann das ein Gemeinschaftsfremder tun? Sich über die Gemeinschaft setzen und befinden, was geht und was nicht?

Man kann argumentieren, dass sich die Gemeinschaft innerhalb eines Landes befindet, in dem diese Gemeinschaft willkommen ist, in dem aber die Gesetze der entsprechenden Kultur gelten. Diese Kultur (im Falle Deutschlands und anderer westlicher Staaten) besagt, dass die körperliche Unversehrtheit oberstes Gebot ist. Beschneidung kommt in unserer Kultur nicht vor, sie wird als Eingriff gewertet. Man könnte also Integration fordern, Anpassung an die eigenen Gesetze. Allerdings fällt das schwer bei religiös begründeten Ritualen, da Menschen-/Grundrechte höher zu werten sind als nationale Rechte. Sie sind in der Hierarchie der Gebote und Verbote zu oberst, alles andere darf nicht widersprechen.

Wer kennt die Antwort und wer hat das Recht, sie vollumfänglich und absolut gültig zu erteilen?

 

Den vollständigen Artikel findet man im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,841084,00.html

Zum Thema
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Initiative: Bundesländer wollen Genitalverstümmelung zur Straftat
erklären
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659639,00.html

Genitalverstümmelung: „Ihr Körper muss das Zeichen der Klinge tragen“
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,744488,00.html

Ländervergleich: Wo es für Frauen am gefährlichsten ist
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,768517,00.html

Frankreich: Eltern wegen Beschneidung ihrer Töchter verurteilt
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,836561,00.html

 


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